LG Köln: Zugangsprovider haftet nicht als Störer
7 Sep 2011
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grundsätzlich Der Internetzugangsprovider, haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen auf Internetdomains, zu denen er den Zugang vermittelt. Die Störerhaftung scheidet aus, weil vorsorgliche Prüfpflichten des Zugangsproviders bezüglich künftiger möglicher Rechtsverletzungen unzumutbar sind. Landgericht Köln Urteil 28 O 362/10 31.08.2011 Tenor: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu je 25 %. [...]










