Kosten Designschutz – Geschmacksmusteranmeldung
Schutz für kreative Leistungen durch Geschmacksmusteranmeldung
Kreativen Leistungen (Grafikdesign, Produktdesign etc.) bietet das Urheberrecht häufig keinen Schutz vor Nachahmern, da ästhetische Gestaltungen (Designs) die Qualität eines urheberrechtlich schutzfähigen Werkes abgesprochen wird. Warum dies so ist, erfahren Sie auf der Seite Designschutz.
Um Designs (juristisch Geschmacksmuster genannt) dennoch nicht gänzlich schutzlos zu lassen, besteht die Möglichkeit, das Design als Geschmacksmuster national, in der EU oder international anzumelden.
Mit der Anmeldung des Geschmacksmusters zum Schutz des Designs werden zunächst formale Schutzvoraussetzungen geschaffen. Die jeweiligen Ämter prüfen hierbei nicht, ob das angemeldete Design auch die inhaltlich erforderlichen Schutzvoraussetzungen wie Neuheit und Eigenart erfüllt, um Nachahmer abwehren zu können.
Umso wichtiger ist es daher, die Anmeldung so detailliert wie möglich vorzubereiten.
- Bestimmung des gewünschten Schutzrahmens (Produktklassen)
- Recherche nach kollidierenden „älteren“ Designs
Ebenso wichtig ist es, die Anmeldung – ganz besonders im Hinblick auf die Wiedergabe des Designs – sorgfältig umzusetzen. Dies ist deshalb so wichtig, weil die Wiedergabe des Designs in der Anmeldung den tatsächlichen späteren Schutzumfang bestimmt.
- Wiedergabe / Wiedergabedarstellungen des Designs in der Anmeldung
- Wiedergabe farbig oder schwarz/weiß?
Als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über die erforderlich langjährige Expertise in der Schutzrechtsverwaltung, so dass ich Sie – national wie international – bei Ihren Geschmacksmuster- und Markenanmeldungen kompetent unterstützen kann.
Nachfolgend finden Sie unterschiedliche „Preispakete“, die sich jeweils an Recherche- und territorialem Schutzumfang orientieren.










