Belästigende Werbung: telefonische Nachfrage zur Kundenzufriedenheit wettbewerbswidrig
30 Apr 2012
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Dies musste jetzt ein Autoglaskonzern feststellen, der durch ein Marktforschungsinstitut einen Kunden anrufen ließ, um diesen nach seiner Zufriedenheit mit der Auftragsabwicklung befragen zu lassen. Allerdings hatte der Kunde (bei Vereinbarung des Reparaturtermins) seine Telefonnummer nicht etwa zu diesem Zweck hinterlassen, nämlich als die erforderliche Einwilligung zur Kontaktaufnahme zu Werbezwecken, sondern „nur für alle Fälle“. [...]










