BGH: Widerrufsbelehrung „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ zulässig

BGH, Urteil vom 09.11.2011 I ZR 123/10 – Überschrift Widerrufsbelehrung grundsätzlich: Der einleitenden Satz “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot in einer Widerrufsbelehrung. gemäß Unternehmer müssen nicht überprüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind, da eine solche Prüfung im Onlinehandel (Fernabsatzgeschäfte) häufig nicht möglich ist. Der BGH hatte [...]