OLG Köln: „Fotoklau“ auf eBay Streitwert auf 3.000 € gesenkt

In der Vergangenheit setzten die Kölner Richter für die unberechtigte Verwendung eines fremden Lichtbildes (Bilderklau) üblicherweise einen Streitwert von 6.000 € an. In dem nun entschiedenen Fall, in dem um die unerlaubte Fotonutzung im Rahmen einer Privatauktion ging, rückte man davon deutlich ab. Die Streitwerthalbierung begründeten die Kölner Richter u. a. damit: „Die Nutzung des [...]